Die erste Adresse bei einem Transportunfall bei der Beförderung gefährlicher Güter ist den gesetzlichen Vorschriften nach der Hersteller, Händler oder Empfänger dieser Güter. Um eine sachgerechte Bekämpfung des Schadens vornehmen zu können, benötigen die Einsatzkräfte so rasch und vollständig wie möglich alle wichtigen Informationen über die beförderten Güter.
In manchen Fällen sind Hersteller, Händler oder Empfänger dieser Güter jedoch nicht erreichbar. Dazu kann es kommen, wenn
- bei einer Firma oder einem Händler die telefonische Auskunftserteilung nicht ständig besetzt ist
- es sich um einen ausländischen Transport handelt oder
- die Güter so stark beschädigt wurden, dass der Hersteller oder Händler nicht mehr festgestellt werden kann.
Tritt eine dieser Situationen ein, wird das TUIS-Abkommen aktiv und die TUIS-Mitgliedsunternehmen geben auf Ersuchen der Behörden fachliche Ratschläge oder leisten entsprechend ihrem TUIS-Anbot aktive Hilfe am Unfallort.