Die erste Adresse bei einem Transportunfall bei der Beförderung gefährlicher Güter ist den gesetzlichen Vorschriften nach der Hersteller, Händler oder Empfänger dieser Güter. Um eine sachgerechte Bekämpfung des Schadens vornehmen zu können, benötigen die Einsatzkräfte so rasch und vollständig wie möglich alle wichtigen Informationen über die beförderten Güter. 

In manchen Fällen sind Hersteller, Händler oder Empfänger dieser Güter jedoch nicht erreichbar. Dazu kann es kommen, wenn

  • bei einer Firma oder einem Händler die telefonische Auskunftserteilung nicht ständig besetzt ist
  • es sich um einen ausländischen Transport handelt oder
  • die Güter so stark beschädigt wurden, dass der Hersteller oder Händler nicht mehr festgestellt werden kann.

Tritt eine dieser Situationen ein, wird das TUIS-Abkommen aktiv und die TUIS-Mitgliedsunternehmen geben auf Ersuchen der Behörden fachliche Ratschläge oder leisten entsprechend ihrem TUIS-Anbot aktive Hilfe am Unfallort. 
 

Stufe 1: Telefonische Beratung 

Als erster Schritt muss der direkte Kontakt zwischen dem Hersteller, Händler oder Warenempfänger und  dem Leiter der Einsatzkräfte hergestellt werden. 

Die Telefonnummer des Herstellers oder Händlers ist im Unfallmerkblatt, das der Fahrer mit sich führen muss, oder den Begleitpapieren angeführt bzw. kann bei TUIS-Mitgliedsfirmen auch dem TUIS-Verzeichnis entnommen werden. Der betroffene Hersteller, Händler oder Warenempfänger erteilt den Einsatzkräften in der Folge an Hand der Produktunterlagen die erforderlichen Auskünfte. 

Ist dieser jedoch nicht erreichbar, kann der Leiter der Einsatzkräfte die nötigen produktspezifischen Informationen und Ratschläge bei den TUIS-Mitgliedsfirmen anfordern, bis der zuständige Hersteller, Händler oder Warenempfänger erreicht worden ist. 

 

Stufe 2: Beratung am Unfallort

Die Beratung der Einsatzkräfte am Unfallort ist Aufgabe der Fachkräfte des Herstellers, Händlers oder Warenempfängers. Ist dieser jedoch nicht erreichbar oder zu weit entfernt, springt die nächstgelegene für das Gefahrgut zuständige TUIS-Firma ein und schickt gegebenenfalls ihre Fachleute zum Unfallort. 

 

Stufe 3: Technische Hilfe am Unfallort 

Falls nötig, kann der Leiter der Einsatzkräfte auch die Betriebsfeuerwehr eines TUIS-Mitgliedsbetriebs anfordern. Der Kommandant der Betriebsfeuerwehr entscheidet in der Folge über die Entsendung von Einsatzkräften mit Fahrzeugen und Gerät zum Unfallort und berät und unterstützt die örtlichen Einsatzkräfte im Rahmen seiner Möglichkeiten. Voraussetzung für den Einsatz der Betriebsfeuerwehr ist jedoch, dass der Schutz des eigenen Werkes gewährleistet bleibt. 

Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

Einen wichtigen Schritt für die kontinuierliche Anhebung der Sicherheitsstandards stellt die enge Zusammenarbeit der chemischen Industrie mit der Feuerwehr und den örtlichen Einsatzkräften dar. Um diese Kooperation zu erleichtern wird seit dem 1.1.1999 die europaweite Einführung von Einsatzakten, den sogenannten „Emergency Response Intervention Cards" (ERI-Cards) durchgeführt. 

Dabei handelt es sich um ein neues, in ganz Europa verfügbares Informationssystem, das die örtlichen Einsatzkräfte im Falle eines Transportunfalls rasch und unbürokratisch mit allen nötigen Informationen versorgt. Der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs hat bei der Verbreitung der ERI-Cards geholfen und hat allen Landesfeuerwehrverbänden und dem Bundesfeuerwehrverband ERI-Cards zur Verfügung gestellt. Zusätzlich veranstaltet der Fachverband jährlich eigene Seminare zum Thema Gefahrguttransporte für Mitarbeiter der Feuerwehr.